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Einbürgerung ohne B1-Zertifikat: Ist das möglich?

4 Min. Lesezeit • Ratgeber

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen bieten einen allgemeinen Überblick. Für Ausnahmefälle und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte immer an die Ausländerbehörde.

Das B1-Sprachzertifikat (Zertifikat Deutsch) ist oft die größte Hürde auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. In der Regel ist es Pflicht, aber in einigen Sonderfällen können Sie davon befreit werden.

Wer kann vom B1-Test befreit werden?

1. Die Gastarbeitergeneration

Mit dem neuen Gesetz (StAG) entfällt für die erste Generation der Gastarbeiter (und oft deren Ehegatten) der schriftliche B1-Nachweis. Für diese Personen reicht es aus, wenn sie sich im Alltag mündlich auf Deutsch verständigen können.

2. Krankheit und Alter

Personen, die die Sprache wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erlernen können, sind befreit. Dies muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

3. Schulabschluss in Deutschland

Wer einen deutschen Schulabschluss (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) oder eine Ausbildung absolviert hat, benötigt meist kein separates B1-Zertifikat. Die Schulzeugnisse gelten als Sprachnachweis.

Andere Nachweise statt B1

Wenn Sie den DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) auf B1-Niveau bestanden haben, wird auch dieser anerkannt. Höherwertige Zertifikate (B2, C1) gelten natürlich ebenfalls.

Ist der Einbürgerungstest auch nötig?

Auch bei einer Sprachbefreiung wird meist der Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung ("Leben in Deutschland") verlangt. Während es auch hier Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration gibt, ist für allgemeine Bewerber die Vorbereitung auf die 33 Testfragen mit PassPilot der sicherste Weg.

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