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Doppelte Staatsbürgerschaft 2025: Was ändert sich?

5 Min. Lesezeit • Gesetzes-Guide

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze können sich ändern; bitte wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall an die zuständigen Behörden (Ausländerbehörde) oder einen Anwalt.

Das "Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts" (StAG), das am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, bringt historische Änderungen. Die häufigste Frage lautet: "Kann ich meinen alten Pass behalten, wenn ich Deutscher werde?" Die Antwort ist jetzt: JA.

1. Ende der Optionspflicht

Früher mussten sich junge Erwachsene bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese Pflicht wurde komplett abgeschafft. Sie können nun beide Pässe dauerhaft behalten.

2. Verkürzung auf 5 Jahre

Die Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung wurde von 8 auf 5 Jahre verkürzt. Bei "besonderen Integrationsleistungen" (C1-Zertifikat, Ehrenamt etc.) ist sogar eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich.

3. Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration

Für die Gastarbeitergeneration entfällt der schriftliche Sprachtest. Eine mündliche Verständigung auf Deutsch reicht aus.

4. Lebensunterhaltssicherung

Die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts bleibt ein zentrales Kriterium. Der Bezug von Sozialleistungen (Bürgergeld) schließt eine Einbürgerung – bis auf Härtefallregelungen – in der Regel aus.

Fazit

Den alten Pass nicht abgeben zu müssen, ist ein großer Vorteil. Voraussetzung bleibt jedoch das Zertifikat "Leben in Deutschland" (Einbürgerungstest). Mit PassPilot können Sie sich effizient vorbereiten und den Prozess beschleunigen.

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