Das "Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts" (StAG), das am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, bringt historische Änderungen. Die häufigste Frage lautet: "Kann ich meinen alten Pass behalten, wenn ich Deutscher werde?" Die Antwort ist jetzt: JA.
1. Ende der Optionspflicht
Früher mussten sich junge Erwachsene bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese Pflicht wurde komplett abgeschafft. Sie können nun beide Pässe dauerhaft behalten.
2. Verkürzung auf 5 Jahre
Die Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung wurde von 8 auf 5 Jahre verkürzt. Bei "besonderen Integrationsleistungen" (C1-Zertifikat, Ehrenamt etc.) ist sogar eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich.
3. Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration
Für die Gastarbeitergeneration entfällt der schriftliche Sprachtest. Eine mündliche Verständigung auf Deutsch reicht aus.
4. Lebensunterhaltssicherung
Die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts bleibt ein zentrales Kriterium. Der Bezug von Sozialleistungen (Bürgergeld) schließt eine Einbürgerung – bis auf Härtefallregelungen – in der Regel aus.
Fazit
Den alten Pass nicht abgeben zu müssen, ist ein großer Vorteil. Voraussetzung bleibt jedoch das Zertifikat "Leben in Deutschland" (Einbürgerungstest). Mit PassPilot können Sie sich effizient vorbereiten und den Prozess beschleunigen.
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